regulierung
regulierung

Drahtlose Hörfunkfrequenzen

Anforderungen an Anträge auf Erteilung einer Sendeerlaubnis

Stand: 7. September 2001


A. Bei privaten Antragstellern

(Die Anträge auf Erteilung einer Sendeerlaubnis müssen in der angegebenen Reihenfolge die im folgenden aufgeführten Angaben enthalten, deren Richtigkeit in einer abschließenden Erklärung zu versichern ist):
Damit vergleichbare Unterlagen vorliegen, sind die Angaben auch von Antragstellern zu machen, die bereits ein Programm veranstalten und es nun über eine oder mehrere zusätzliche Frequenzen verbreiten wollen. Die Angaben müssen dann sowohl die derzeitige Situation darstellen, als auch beabsichtigte Veränderungen, die sich bei einer Zuweisung zusätzlicher Frequenzen ergeben würden.

Abschnitt 1:  Allgemeine Angaben

1. Bezeichnung der beantragten Übertragungsmöglichkeiten und der beantragten Sendezeit

Der Antrag muss die Frequenz/en bezeichnen, auf die er sich bezieht.
Sofern der Antrag nichts anderes angibt, gilt der Antrag als für eine täglich 24stündige Sendezeit gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 34 Abs. 7 MStV Hörfunkfrequenzen grundsätzlich ohne zeitliche Aufteilung an einen einzelnen Veranstalter vergeben werden sollen.

2. Kurzbezeichnung des in Aussicht genommenen Programms (soweit vorhanden)

3. Bezeichnung des Antragstellers

Bei natürlichen Personen:
Name, Vorname, Wohnsitz, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit,
berufliche Ausbildung und Darstellung des beruflichen Hintergrunds und der für die Beteiligung nützlichen Erfahrungen,
Erklärung, dass der Antragsteller geschäftsfähig ist und gerichtlich unbeschränkt verfolgt werden kann.

Bei juristischen Personen:
Name bzw. Firma, Handelsregisterauszug, gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter und Angabe der für natürliche Personen geforderten Angaben für die Geschäftsführer und diejenigen Gesellschafter, die mehr als 5 % des Gesellschaftskapitals halten.
Vorzulegen sind ferner die Gesellschaftsverträge und weitere zwischen den Gesellschaftern in Bezug auf die Veranstaltung des Programms getroffenen Vereinbarungen. Zu nennen sind die beteiligten Gesellschafter und die Höhe der Beteiligungen, falls sich dies nicht bereits aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt.

Bei auf Dauer angelegten nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen:
Angabe der Mitglieder, der Art und des Umfangs der Beteiligung der einzelnen Mitglieder sowie für die Mitglieder die bei natürlichen bzw. juristischen Personen erforderlichen Angaben; außerdem sind Art und rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit unter Vorlage des Kooperationsvertrages darzustellen. Anzugeben ist ferner eine zum Empfang bevollmächtigte Person.

4. Beteiligungen Dritter

a. Beteiligung bei der Vorbereitung des Antrages: Geben Sie alle Gesellschaften, Sozietäten oder Einzelpersonen an, die neben den unter Nr. 3 genannten Personen an der Vorbereitung dieses Antrages beteiligt waren (Marktforschung, Rechts- und Steuerberatung, Musikkonzeption, Konzeption von Studio und Produktionseinrichtungen, Personalrekrutierung, Vermarktung u.s.w.). Erläutern Sie im einzelnen Art und Umfang der Unterstützung.

b. Beteiligung an der Herstellung, Verbreitung und Finanzierung des Programms: Geben Sie alle tatsächlichen und/oder geplanten Beteiligungen Dritter an der Herstellung, Verbreitung, Finanzierung und Vermarktung des Programms mit einem Einfluss an, der einer Gesellschafterstellung entsprechen könnte, sofern dieser Einfluss in anderer Form als den in den Abschnitten Programm und Finanzierung abgefragten Formen wahrgenommen wird.

5. Andere medienwirtschaftliche Beteiligungen des Antragstellers und seiner Beteiligten

Geben Sie andere gesellschaftsrechtliche oder sonstige Beteiligungen des Antragstellers und seiner Gesellschafter an, soweit sie mehr als 5 % des Gesellschaftskapitals halten. Beteiligungen sind auch anzugeben für Unternehmen, die maßgeblich an der Programmherstellung, Vermarktung und Finanzierung mitwirken. Beteiligungen sind auch anzugeben bei Geschäftsführern und leitenden Angestellten des Antragstellers.

Besonders anzuführen sind:

a. Beteiligungen an anderen Rundfunk- und Fernsehveranstaltern in der Region Berlin-Brandenburg und anderen Bundesländern
b. Beteiligungen an gedruckten Medien in Berlin-Brandenburg und an ihrem Vertrieb
c. Beteiligungen an Werbevermarktungsunternehmen und Werbeagenturen in der Bundesrepublik
d. Beteiligungen an der Herstellung und am Handel mit Hörfunk- und Fernsehprogrammen und -sendungen in der Bundesrepublik.

6. Ansprechpartner für Nachfragen

a. Ansprechpartner für die Presse
Geben Sie eine oder zwei Personen an, die vom Antragsteller ermächtigt sind, öffentliche Auskünfte zu geben.

b. Ansprechpartner für die Medienanstalt
Geben Sie Personen an, die ermächtigt sind, auf Anfragen zu antworten, die sich aus dem Antrag ergeben, ggf. differenziert nach den Bereichen allgemeine Fragen, Programmplanung, Medien- und Marktforschung, Finanzen und Technik.

Abschnitt 2:  Organisationsstruktur und Personal

7. Organisation und Personal

a. Erläutern Sie anhand eines Organigramms die vorgesehene Struktur des Veranstalters, mindestens mit den Bereichen Geschäftsführung, Programm, Verkauf und Technik.
b. Geben Sie die geplante Zahl der voll- und teilzeitbeschäftigten Angestellten an, sowohl in der Summe als auch aufgegliedert auf die im Organigramm ausgewiesenen Bereiche. Geben Sie Hinweise zum Gehaltsniveau.
c. Geben Sie die geplante Zahl der freien Mitarbeiter einschließlich der auf sie entfallenden Auftragsumme an.
d. Geben Sie alle Dienstleistungen an, die an andere Unternehmen und Berater usw. vergeben werden sollen und erläutern Sie Ihre Vorstellungen über die vorgesehenen Vertragspartner.

8. Management

Erläutern Sie Ihre Vorstellungen zu den für Geschäftsführung und Programm verantwortlichen Personen.
Beschreiben Sie die frühere berufliche Erfahrung der hierfür in Aussicht genommenen Personen.
Sofern Personen vorgesehen sind, die gegenwärtig in anderer Beschäftigung sind, können Angaben hierzu entweder in einem verschlossenen Umschlag beigefügt werden, der von der Medienanstalt strikt vertraulich behandelt wird, oder ohne Namensnennung, aber mit konkreter Beschreibung der beruflichen Qualifikation gemacht werden.

Abschnitt 3:  Programm

9. Zusammenfassende Beschreibung des Programms

a. Geben Sie unter Nutzung in der Medienwirtschaft gebräuchlicher Begriffe eine kurze Beschreibung des Ansatzes und der Zielgruppe des Programms.
b. Programmgrundsätze: Erläutern Sie Programmphilosophie und ethische Programmgrundsätze.

10. Verhältnis von Musik und Sprache

Geben Sie den Wortanteil (einschließlich Musikpräsentation) an der gesamten gesendeten Sendezeit (außer Werbung, Jingles und Sponsorhinweisen) an. Stellen Sie ihn differenziert in einer Tabelle dar, welche die Maximum- und Minimum-Anteile für die Sendezeit zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, für die Zeit zwischen 18.00 und 22.00 Uhr und die zwischen 22.00 und 6.00 Uhr angibt, dies jeweils für
- Montag bis Freitag
- Sonnabend
- Sonntag.

11. Musikfarbe

Geben Sie Einzelheiten über die von Ihnen vorgesehene Musikfarbe oder Musikfarben an, indem Sie dabei anerkannte Definitionen benutzen und eine ausreichende Zahl repräsentativer Musiktitel angeben. Geben Sie den Minimum- und Maximum-Anteil (als Prozentanteil an der gesamten Musik) an, der auf die einzelnen Typen von Musik entfällt, in den Hauptsendezeiten jeweils für Perioden von drei Sendestunden.
Geben Sie entsprechende Angaben zur Musikgestaltung zwischen 18.00 und 6.00 Uhr.

12. Wortprogramm

Beschreiben Sie so umfassend und differenziert wie möglich den Inhalt des vorgesehenen Wortprogramms, außer den Nachrichten (dazu 13.). Geben Sie Beispiele für den Inhalt von Wortsendungen und die Art ihrer Präsentation.
Geben Sie differenziert für den Tagesablauf Zahl, Länge und Art der Beiträge an.

13. Nachrichten

a. Überregionale Nachrichten
Geben Sie anhand des Sendeschemas die Sendeplätze für Nachrichten an (getrennt für Montag bis Freitag und die Wochenenden) sowie die Dauer der Nachrichtensendungen. Geben Sie die hierfür vorgesehenen Quellen an.
Sollen Nachrichten ganz oder teilweise von anderen Veranstaltern oder von anderen Dienstleistern übernommen werden, beschreiben Sie im einzelnen die hierfür vorgesehenen Rahmenbedingungen.
b. Lokale und regionale Nachrichten
Machen Sie hier entsprechende Angaben.

14. Programmteile, die nicht vom Veranstalter produziert werden

Sofern Sie Teile des Programms nicht im eigenen Studio herstellen wollen, erläutern Sie dies, indem Sie Art und Quelle dieses Materials angeben, die dafür vorgesehenen Sendeplätze und Sendedauer. Geben Sie nähere Einzelheiten zu folgenden Programmzulieferungen an:
- Programmteile, die von anderen Sendern in der Region Berlin-Brandenburg übernommen oder mit ihnen gemeinsam hergestellt werden sollen.
- Programmteile, die von anderen Veranstaltern übernommen werden sollen oder von anderen Unternehmen zugeliefert werden (z. B. Konzerte, Hitparaden, Interviews, andere Beiträge).

15. Automatische Sendeabwicklung

Erläutern Sie die Einzelheiten einschließlich der Sendeplätze und der Dauer, sofern das Programm nicht moderiert werden und ein vorproduziertes Programm gesendet werden soll (außer den Werbespots, Sponsorhinweisen und zugelieferten Nachrichten).


16. Programmuhren

Geben Sie anhand von Programmuhren jeweils für einen typischen Wochentag, unter Angabe von Variationen von Tag zu Tag, sofern vorgesehen, einen typischen Samstag und einen typischen Sonntag die Strukturierung jeweils einer typischen Sendestunde zwischen 6.00 und 9.00 Uhr, zwischen 12.00 und 14.00 Uhr sowie zwischen 20.00 und 22.00 Uhr einschließlich der einzelnen Musiktitel, der Programmpräsentation, der Wortbeiträge und der Werbung an.

17. Vielfaltsbeitrag und Zielgruppen

Erläutern Sie, welchen zusätzlichen Beitrag das Programm neben den bereits gesendeten Programmen in der Region Berlin-Brandenburg erbringen soll.
Erläutern Sie im einzelnen die Zielgruppe des Programms und grenzen Sie sie gegenüber derjenigen bereits sendender Veranstalter ab.
Sofern Ihnen Ergebnisse der Marktforschung und andere Untersuchungen zur Verfügung stehen, die Hinweise auf die Nachfrage nach dem von Ihnen vorgeschlagenen Programm geben, fügen Sie diese bei (ein Exemplar ist ausreichend).

18. Größe und Zusammensetzung der Zuhörerschaft

Geben Sie die von Ihnen erwartete durchschnittliche Zuhörerschaft für die ersten drei Jahre ab Sendebeginn an, unter Verwendung in der Marktforschung anerkannter Kategorien, insbesondere der durchschnittlichen Hörer je Stunde und der Durchschnittshördauer je Tag.
Sofern sich das Programm an besondere Zielgruppen richtet, differenzieren Sie Ihre Einschätzungen hinsichtlich dieser Zielgruppen.

Abschnitt 4:  Finanzierung

Die Angaben müssen erkennen lassen, dass der Antragsteller die Mindestvoraussetzungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3 MStV erfüllt, dass er in der Lage ist, die notwendigen finanziellen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen für das geplante Programm zu treffen. Die im folgenden erbetenen Angaben dienen weiter der Vorbereitung der Auswahl unter denjenigen Antragstellern, die diese Mindestvoraussetzungen erfüllen.

19. Prognose für die Einnahmen

a. Geben Sie für die ersten fünf Jahre ab Sendebeginn eine Prognose hinsichtlich der von Ihnen erwarteten Einnahmen aus Werbung und aus anderen Quellen an.
b. Für die Einnahmen aus Werbung ist mindestens die Angabe folgender Faktoren erforderlich:
- technisch erreichbare Zuhörer (wie im folgenden jeweils Personen über 14 Jahre), aufgegliedert nach Berlin und Brandenburg
- Prognose über die tatsächlich erreichte durchschnittliche Reichweite je Stunde, in Marktanteilen und absoluten Zahlen
- Prognose für die tatsächlich genutzte Werbezeit (Auslastungsgrad)
- durchschnittlicher Spotpreis
- Tausenderkontaktpreis
- Nettowerbeeinnahmen
Geben Sie jeweils an, wie hoch Sie das Einnahmepotential für die Hörfunksender in der Region Berlin-Brandenburg insgesamt schätzen und erläutern Sie, welchen Anteil Sie hiervon für Ihr Programm erwarten.
Stellen Sie Ihre Annahmen dar und erläutern Sie, zu welchen Anteilen das Werbeaufkommen aus überregionaler Werbung und aus regionaler oder lokaler Werbung stammen wird.
Sofern Sie ein Programm veranstalten wollen, das in der Werbewirtschaft in vergleichbarer Form noch nicht eingeführt ist, erläutern Sie Ihre Annahmen und Ansätze zur Lösung der sich daraus ergebenden Probleme.
c. Sofern Sie Einnahmen durch die Zulieferung von Sendungen oder Programmteilen an andere Veranstalter erzielen wollen, stellen Sie den Umfang der Lieferungen, die Konditionen und die möglichen Abnehmer dar.

20. Ausgaben

Erläutern Sie für die ersten fünf Jahre ab Sendebeginn mindestens folgende Positionen:
- Erstinvestitionen und Anlaufkosten (hierbei sind mindestens aufzugliedern Investitionen in Gebäude und Einrichtungen, Technik, Akquisition von Personal, Marktforschung, Programmpromotion und sonstige Ausgaben)
- Laufende Ausgaben
Unterscheiden Sie bei den laufenden Ausgaben mindestens zwischen denjenigen für Personal, Sachausgaben, für Urheberrechte und Zinsausgaben.
Geben Sie gesondert die Ausgaben an, die auf die Programmzulieferung durch Dritte entfallen.
Sofern Sie Sendungen oder Programmteile an Dritte zuliefern wollen, geben Sie die dadurch entstehenden zusätzlichen Ausgaben an.

21. Kapitalbedarf und Finanzierung

a. Geben Sie in einer fünfjährigen Übersicht eine Gesamtübersicht über die Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben und die dabei kumulierten Anlaufverluste. Geben Sie an, wann Sie den Break even erwarten.
b. Finanzierungskonzept
Erläutern Sie, zu welchen Anteilen das Programm durch Kapital, Gesellschafterdarlehen, Darlehen von Banken oder sonstige Leistungen Dritter finanziert werden soll.
Geben Sie hier jeweils nähere Einzelheiten an und fügen Sie Nachweise bei, dass Ihnen diese Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen werden.

22. Vermarktung der Werbung

Geben Sie, differenziert nach überregionaler und regionaler Werbung, an, wie Sie Werbung akquirieren wollen. Sofern Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen werden, erläutern Sie diese. Geben Sie bestehende oder geplante Vereinbarungen zur Vermarktung an. Soweit es Kooperationen oder Kombiangebote mit anderen Sendern gibt oder geben soll, sind auch diese darzustellen.

Abschnitt 5:

23. Sendestart

In welchem Zeitraum nach der Erteilung der Sendeerlaubnis können Sie Ihr Programm aufnehmen? Von welchen Bedingungen hängt der Sendestart ab (Werbevermarktung, technische Parameter)?


B. Bei Anträgen von Rundfunkanstalten auf die Zuweisung von Frequenzen müssen die aufgeführten Angaben enthalten sein, sofern sich nicht aus der öffentlich-rechtlichen Organisationsstruktur Besonderheiten ergeben.