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Diskriminierungsfreier Werbemarkt sichert lokale Vielfalt

mabb begrüßt die Entscheidung des Hamburger Landgerichts zugunsten Brandenburger Lokalradios

Berlin, 9. September 2016. Das Landgericht Hamburg hat am 7. September 2016 entschieden, dass die bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) zugelassenen Lokalradios Radio Cottbus 94.5 und Radio Potsdam 89.2 in bestehende Vermarktungskombinationen der RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG aufzunehmen und zu gleichen Bedingungen zu vermarkten sind, wie die aktuell bereits berücksichtigten Sender. Die mabb begrüßt das Urteil und fordert, dass die Bedingungen zur Aufnahme in die nationale Vermarktung offengelegt werden. „Für die Vielfaltsicherung im Radiomarkt ist ein diskriminierungsfreier Werbemarkt notwendig, regional und national“, so mabb-Direktorin Dr. Anja Zimmer. „Wir finden es wichtig, dass transparente Kriterien entwickelt werden, die den Marktzugang neuer und kleinerer Veranstalter ermöglichen. Der Ausschluss aus nationalen Vermarktungsstrukturen kann Lokalsender, die in einem ohnehin schwierigen Werbemarkt bestehen müssen, in existenzielle Nöte bringen und mittelfristig zu einer geringeren Vielfalt im lokalen Rundfunk führen.“

Lokale Radiosender hatten gegen ihre Nichtaufnahme in die nationalen Vermarktung geklagt

Die Lokal-Radio Cottbus GmbH und die Brandenburger Lokalradios GmbH (Veranstalter von Radio Cottbus 94.5 und Radio Potsdam 89.2) hatten im November 2013 Klage gegen den nationalen Radiowerbevermarkter RMS erhoben. Ziel war die Aufnahme der Radiosender in die nationale Werbevermarktung der RMS, konkret in die Werbe-Kombinationen RMS BERLIN KOMBI und RMS SUPER KOMBI. Dem vorausgegangen war der jahrelange vergebliche Versuch der Lokalradios, von der RMS vermarktet zu werden.

Nationale Vermarktung ist für wirtschaftlichen Sendebetrieb notwendig

Die Einnahmen aus dem Verkauf von Werbezeiten an nationale Werbekunden sind die Voraussetzung für private Hörfunksender, dauerhaft einen wirtschaftlichen Sendebetrieb gewährleisten zu können. Laut der letzten mabb-Studie zur wirtschaftlichen Lage der privaten Radioveranstalter in Berlin und Brandenburg besteht deren Erlösstruktur zu 51 Prozent aus lokaler und regionaler Werbung und zu 36 Prozent aus überregionaler Werbung. Der überregionale Werbezeitenverkauf im Hörfunk wird von zwei bundesweiten Vermarktern beherrscht, der RMS und der AS&S Radio. Anhand der Verteilung der Werbeumsätze wird deren herausragende Rolle deutlich: AS&S Radio und RMS haben im Jahr 2013 zusammen über 99 Prozent der Bruttowerbeumsätze im Radio umgesetzt.

Über die mabb

Die mabb ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Ihre Regulierungsaufgaben nimmt sie bei bundesweiten Veranstaltern und Plattformen zusammen mit den gemeinsamen Organen der Medienanstalten der Länder wahr. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag fördert die mabb in Berlin und Brandenburg Medienkompetenz und -ausbildung sowie Projekte für neue Übertragungstechniken. Der Erfüllung dieser Aufgaben dienen als Einrichtungen in Trägerschaft der mabb ALEX Offener Kanal Berlin und das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ).

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