Förderung oben  rechts kabel
Förderung unten  links Kameramann

DVB-T

Die Abkürzung DVB-T steht für „Digital Video Broadcasting – Terrestrial“ und bezeichnet die Fernsehübertragung über eine bestimmte drahtlose Funkverbindung. Neben Kabel und Satellit ist die Terrestrik ein weiterer TV-Übertragungsweg, der den Haushalten entgeltfrei zur Verfügung steht. Insbesondere in urbanen Räumen, wo das terrestrische Programmangebot groß ist, erfreut sich DVB-T großer Beliebtheit. Im Ballungsraum um Berlin empfangen inzwischen (Stand: September 2015) ca. 17 % der Haushalte DVB-T. Weitere Informationen zum Stand der Digitalisierung in Deutschland und zur Nutzung der Übertragungswege finden Sie auf der Internetseite der Medienanstalten.

Historie

Berlin-Brandenburg war weltweit der erste Ballungsraum, in dem der Umstieg von analoger auf digitale Terrestrik vollzogen wurde. Bereits 2002 wurden gemeinsam mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute: Bundesnetzagentur), den Sendern, der Geräteindustrie und dem Handel die Weichen für den „Switch-Off“ gestellt. Da neue Geräte für den digitalen Empfang notwendig geworden sind, waren auch die sozialen Einrichtungen in den Prozess eingebunden, um einen sozialverträglichen Umstieg gewährleisten zu können. Im Februar 2003 hatten dann alle öffentlich-rechtlichen und privaten überregionalen Programme auf die digitale Übertragung umgestellt.

Diesen harten Umstieg hat die mabb als Pilotprojekt mit insgesamt zwei Millionen Euro gefördert. Im Gegenzug dazu wurde eine fünfjährige Sendeverpflichtung für die Sender vereinbart. Beides waren wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg des Umstiegs. Nur so konnte den privaten Rundfunkveranstaltern einen Anreiz gegeben werden, den terrestrischen Weg für eine Mindestdauer von fünf Jahren in digitaler Form zu erproben, statt ihn aufzugeben.

Ende 2005 untersagte die EU-Kommission die Förderung aus beihilferechtlichen Gründen und ordnete eine Rückzahlung der Fördergelder an. Nicht beanstandet wurden die finanzielle Unterstützung der Kommunikationsmaßnahmen und die Maßnahmen zur sozialverträglichen Gestaltung. Der Erfolg der Umstellung in Berlin-Brandenburg war Grundlage für weitere Umstiegsvereinbarungen in anderen Ländern.

Weil DVB-T erfolgreicher war als erwartet und sich überregional durchgesetzt hat, haben die Veranstalter weiter terrestrisch gesendet, auch ohne die durch die Entscheidung der Kommission suspendierte Verpflichtung. Aus dem nun möglichen internationalen Vergleich wird deutlich, dass Deutschland den Umstieg mit viel geringerem Einsatz öffentlicher Mittel geschafft hat als andere Mitgliedstaaten.

Frequenzpolitik

Zur Übertragung des terrestrischen Fernsehens bedarf es eines entsprechenden Frequenzspektrums. Frequenzen sind ein wertvolles öffentliches Gut, das umsichtig allokiert werden muss. In internationaler Abstimmung werden die einzelnen Bereiche des Frequenzbands bestimmten Diensten zugewiesen. In Deutschland setzt die Bundesnetzagentur diese telekommunikationsrechtlichen Entscheidungen entsprechend um. Teile des sogenannten UHF-Bands (Ultra High Frequency) sind dem Rundfunk gewidmet.

Im Vergleich zur analogen Übertragung braucht DVB-T deutlich weniger Frequenzen, so dass dank der Umstellung auf die digitale Terrestrik Spektrum frei geworden ist. Dieses Spektrum wurde im Rahmen einer Versteigerung an die Mobilfunkanbieter übergeben, die damit insbesondere die mobile Breitbandversorgung realisieren konnten. Über eine zweite Digitale Dividende im Bereich des 700 MHz-Bands wird diskutiert. Diese könnte dann möglich werden, wenn die Programmveranstalter auf den neuen Standard DVB-T2 wechseln.

Weitere Informationen zum Umstieg auf DVB-T2 HD finden Sie auf der Internetseite www.dvb-t2hd.de.

Gutachten der mabb

Nachdem die Mediengruppe RTL Anfang 2013 den Ausstieg aus DVB-T angekündigt hatte, hat sich die mabb entschieden, den durch diese Entscheidung aufgeworfenen Fragen mit Hilfe zweier Gutachten zu begegnen. Dabei wurde der Fokus auf zukünftige Entwicklungsszenarien für „Free-To-Air-TV“ gelegt. Es wurde gefragt, ob und wann die Verbreitung von Fernsehprogrammen über das offene Internet (und damit ohne regelmäßige Kosten für die Verbraucher) als sozial günstige Basisversorgung an die Stelle des stationären Fernsehempfangs über DVB-T treten kann. Dabei wurden vorrangig Ballungsräume in den Blick genommen. Berlin wurde mit anderen internationalen Metropolen im Hinblick auf die TV-Versorgung verglichen.

Die Gutachten wurden im Rahmen eines Symposiums vorgestellt.

Stellungnahmen

Die Stellungnahme des Medienrats der mabb zur Einstellung der terrestrischen Verbreitung finden Sie hier.

Die Stellungnahme der Medienanstalten zur Konsultation der Bundesnetzagentur für eine mögliche Vergabe des 700 MHz-Bands finden Sie hier.