Aktuelle Informationen zu RT DE
Am 1. März 2022 hatte die mabb ein Zwangsgeld in üblicher Höhe von 25.000 EUR angedroht und sogleich die Festsetzung angekündigt, sollte die RT DE Productions GmbH die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms „RT DE“ nicht bis zum 4. März 2022 einstellen. Hiergegen hatte die RT DE Productions GmbH Rechtsmittel eingelegt, die bis zu etwaigen gerichtlichen Entscheidungen der Festsetzung des Zwangsgelds nicht entgegenstehen. Da der Livestream von RT DE auch am 5. März 2022 noch auf verschiedenen Websites verfügbar ist, wird die mabb das Zwangsgeld nun entsprechend festsetzen.
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