regulierung
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Regulierung

Zulassung und Beaufsichtigung privater Radio- und TV-Veranstalter ist eine der Aufgaben der mabb. Das heißt, die Medienanstalt vergibt Zulassungen an Sender und beaufsichtigt sie hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags BE/BB (MStV BE/BB), des Medienstaatsvertrages (MStV) und des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV). Bei Telemedienanbietern überwacht sie die Einhaltung der Werbe- und Jugendschutzbestimmungen, sowie Impressumspflichten und Vorgaben journalistischer Sorgfaltspflichten bei einigen Angeboten.

Der Medienstaatsvertrag BE/BB (MStV BB/BE) regelt die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien. Der Medienstaatsvertrag (MStV) ist ein Vertrag zwischen allen deutschen Bundesländern und schafft bundeseinheitliche Regelungen des Rundfunk- und Telemedienrechts. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) bezieht sich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Angeboten in Rundfunk und Telemedien, die deren Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden.

Bei bundesweiten Veranstaltern, also Radio- und TV-Sendern, die von der mabb lizenziert wurden, aber nicht nur in der Region Berlin-Brandenburg zu empfangen sind, übernimmt die mabb ihre Regulierungsaufgaben in Zusammenarbeit mit den anderen Landesmedienanstalten und deren Gremien: Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die inhaltliche Vorbereitung und die Umsetzung der getroffenen Entscheidungen ist dabei Aufgabe der mabb.