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Ausschreibung UKW-Hörfunkkapazitäten

Mit der Ausschreibung zur Nutzung räumlich bestimmter Versorgungsgebiete hat die mabb erstmals eine Ausschreibung in Anlehnung an das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) durchgeführt. Sie bietet Veranstaltern die Möglichkeit, eine Lizenz für den Sendernetzbetrieb der UKW-Frequenzen selbst zu beantragen oder die Frequenzen selbst zu betreiben. Damit wurden von der mabb nicht bereits koordinierte Frequenzen ausgeschrieben – so war es in der Vergangenheit üblich –, sondern räumlich bestimmte Gebiete, die im Nachhinein durch UKW-Frequenzen realisiert werden.

Zehn Veranstalter haben sich bei der mabb um die verfügbaren Kapazitäten beworben, dazu gehören:

  • Brandenburg/Havel – zwei noch nicht bezifferte UKW-Hörfunkkapazitäten, die im Wesentlichen jeweils das Stadtgebiet von Brandenburg/Havel versorgen;
  • Frankfurt/Oder – eine noch nicht bezifferte UKW-Hörfunkkapazität, die im Wesentlichen das Stadtgebiet von Frankfurt/Oder versorgt;
  • Templin – die UKW-Hörfunkkapazität, die bisher durch die Frequenz 94.9 MHz realisiert wurde;
  • Luckenwalde – die UKW-Hörfunkkapazität, die bisher von der Frequenz 96.9 MHz realisiert wurde;
  • Potsdam – eine frequenzmäßig noch nicht bezifferte UKW-Hörfunkkapazität, vorbehaltlich der telekommunikationsrechtlichen Verfügbarkeit.


Der Medienrat der mabb wird die Antragsteller in seiner Sitzung am 25. Oktober 2013 anhören.

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