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GNTM im Fokus der mabb

„Germany’s next Topmodel“ (GNTM) ist ein umstrittenes Format: Seit Beginn der Ausstrahlung gehen bei der mabb immer wieder Beschwerden über die Sendung ein. Aktuell hat der Verein Pinkstinks, der Kampagnen für mehr Vielfalt und gegen sexistische Werbung und Gendermarketing initiiert, zu einer Petition gegen GNTM aufgerufen. Darin fordert Pinkstinks die mabb auf, GNTM zu überprüfen, „damit 2016 nicht noch mehr Kinder und Jugendliche durch die Sendung zum Hungern animiert werden, weil Heidi Klum Erniedrigung und Sich-Zurücknehmen als „sexy“ definiert“.
(https://pinkstinks.de/petition-gntm).
 
Die Petition bezieht sich auf eine Studie des Internationalen Zentralinstituts für das Jugend- und Bildungsfernsehen München (IZI), die die Problematik eines möglichen Zusammenhangs der Sendereihe „Germany‘s next Top Model“ und kindlicher/jugendlicher Essstörungen/Magersucht thematisiert. Bereits in dieser Woche, also vor ihrer Veröffentlichung im Juli 2015 (televizion, Heft 28/2015/1) hat die Studie kontroverse Diskussionen ausgelöst.
 

Die mabb führt im Rahmen ihrer Programmaufsicht über die bei ihr lizenzierten TV- und Radio-Sender regelmäßig eigene Stichproben und Schwerpunktuntersuchungen durch. Darüber hinaus berücksichtigt sie Hinweise bzw. Beschwerden der Zuschauer und Zuhörer. Liegt eine Verstoßvermutung vor, fordert die Medienanstalt die betreffenden Programm-Mitschnitte des Veranstalters an und überprüft diese auf die Einhaltung der rundfunkrechtlichen Bestimmungen. Die Zahl der Verstöße ist nicht relevant für die Einleitung eines Aufsichtsverfahrens. Auch wenn nur ein einzelner Verstoß festgestellt wird, wird ein Aufsichtsverfahren eingeleitet.

Bislang wurden im Falle von GNTM bei einer Platzierung im Hauptabendprogramm ab 20:00 Uhr von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte gemäß § 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) auf Kinder und Jugendliche festgestellt. Bereits 2006 betonte Prof. Dr. Ring (ehemaliger Vorsitzender der KJM) in einer Presseerklärung, dass das Format keine Beeinträchtigung für Kinder und Jugendliche darstelle. Gleichwohl stehe außer Frage, dass das über den Inhalt vermittelte Schlankheitsideal kritisch zu bewerten sei.

Im aktuellen Fall wird die mabb die Prüfung von GNTM bei der Kommission für Jugendmedienschutz einleiten, sobald die Studie des IZI, von der bisher nur Teile bekannt sind, vollständig vorliegt. Ob die Studie zu einer Neubewertung des Formats Veranlassung gibt, wird sich dann zeigen.

 

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