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#MCB19: Jugendschutz zwischen Screentime-Limits und Social Media Overkill


Der Jugendmedienschutz steht vor neuen Herausforderungen: Alterskennzeichen und Filterprogramme stoßen im Zeitalter digitaler Verbreitung über Smartphones, Apps und Social Media schon längst an ihre Grenzen. Während früher noch die Alterskennzeichen an der Ladentheke überprüft werden konnten und Orientierung für Eltern boten, hat sich dies im Zeitalter der Digitalisierung komplett verändert. Hierauf muss nicht nur der Gesetzgeber reagieren. Aber reicht es aus, den Jugendlichen von heute Medienkompetenz zu vermitteln, damit sie so gegen die Gefahren, die die Digitalisierung mit sich bringt, ausreichend gewappnet sind?

Prof. Dr. Claudia Wegener (Filmuniversität Babelsberg) sieht dies kritisch. „Insbesondere im Bereich der technischen Medienkompetenzvermittlung sind uns die Kids von heute um Längen voraus.“ Ab 13-Jährige sind in der Regel bereits viel kompetenter als ihre Eltern, so dass es für sie ein Leichtes ist, Vorsperren zu umgehen. Wichtiger erscheint es ihr, weitere Dimensionen der Medienkompetenz zu berücksichtigen und vor allem zu stärken, wie die Vermittlung von Medienethik und eine kritische Medienreflexion.

Alterskennzeichen sind dennoch wichtig. Sie bieten Orientierung und werden auch von internationalen Streaminganbietern, die sich die Einhaltung des deutschen Jugendmedienschutzes als Qualitätskriterium auf die „Fahne“ schreiben, angezeigt, so Martin Drechsler von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter (FSM). Häufig werden die Alterskennzeichen von den Erziehungsberechtigten allerdings als Empfehlung wahrgenommen, was sie de facto nicht sind. Sie geben lediglich darüber Auskunft, dass die Inhalte für die entsprechende Altersgruppe nicht beeinträchtigend oder gar gefährdend sind. Hier bedarf es einer weiteren Aufklärung, resümiert Drechsler, um zu verhindern, dass diese mit einem Gütesiegel verwechselt werden.

Wie kann ein zeitgemäßer Jugendschutz aussehen?
Neue Konzepte wie Screentime-Limits und Smartphone-Verbote können ein Anfang sein, um der stetigen Mediennutzung zu begegnen. Insbesondere bei jüngeren Kindern könnte die Einhaltung von Zeitgrenzen positiv sein, um das Mediennutzungsverhalten zu regulieren. Kontrollmaßnahmen stoßen bei Heranwachsenden allerdings in der Regel auf wenig Verständnis. Als Rundumkontrolle sind sie daher weniger geeignet, da sie einer vertrauensvollen Basis zwischen Eltern und Kindern entgegenwirken. Zwar können sie die Nutzungszeiten beschränken, bieten aber keinen Schutz vor beeinträchtigenden oder gefährdenden Inhalten. Hier sind weitere Maßnahmen gefragt, so der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Dr. Wolfgang Kreißig.

Sabine Frank, Leiterin des Bereichs Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz bei Google Deutschland, weist in diesem Zusammenhang auf technische Dienste und Möglichkeiten hin, die das Technologieunternehmen bereits bereitstellt, um seiner Pflicht zur Einhaltung des Jugendmedienschutzes Rechnung zu tragen. Als weniger problematisch gestalten sich hier die Lösungen für klassische Medien, so Frank. Sie sieht vielmehr die Notwendigkeit bei der mobilen Verbreitung von Inhalten, zum Beispiel über Apps. Es gibt auch hier schon Regelungen, z. B. das IARC-System. Dieses spiegelt sich zwar nicht in der deutschen Gesetzgebung wider, böte aber dennoch eine gute technische Möglichkeit, verschiede Altersgrenzen auszuwählen. 

Ihrer Ansicht nach bedarf es daher mehrerer Faktoren: Medienbildung und technische Dienste: „Es wird nicht nur eine Antwort geben, die Kombination aus allem wird wichtig sein.“ „Wir müssen bei der Mediennutzungsrealität anfangen“, meint Stefan Haddick, Referatsleiter im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der die Arbeit zur Verbesserung eines umfassenden Jugendmedienschutzes nicht als Selbstzweck ansieht, sondern darin, Kinder und Jugendliche zu schützen, zu befähigen und ihnen eine umfassende Teilhabe zu gewähren. Insbesondere in der Teilhabe sieht er einen wichtigen Aspekt für Heranwachsende, der allerdings den Jugendschutz umso dringlicher ins Spiel bringt. Durch die Digitalisierung und die damit einhergehende Möglichkeit zur Interaktion sind eine Vielzahl an neuen Risiken entstanden, wie z. B. Cyber-Grooming, Cyber-Mobbing, Hate Speech, Lootboxen/Abzocke/Kostenfallen, denen adäquat begegnet werden müsse. Hier sei der Gesetzgeber gefragt, so Haddick. Die ehemalige Aufteilung in Bund- und Länder-Gesetzen sei hier nicht mehr angemessen. Sie habe ihre Berechtigung verloren, da sie an der Medienrealität (Konvergenz) vorbei geht. „Wir müssen beim Risiko ansetzen und nicht bei willkürlichen Verbreitungswegen, die sich andauernd ändern. Das ist das Wesentliche der Medienkonvergenz und Digitalisierung.“ Darüber hinaus findet die technische „Revolution“ (Apps, Online-Games, Streamingdienste) in den Gesetzen keine Berücksichtigung. Hier muss dringend nachgebessert werden. „Das ist die neue Herausforderung, der sich Bund und Länder stellen müssen und hoffentlich stellen werden“, fordert Haddick.

Dr. Wolfgang Kreißig stimmt den Forderungen zu: „Wir setzen bereits vieles um und durch die neue AVMD-Richtlinie, die bis September nächsten Jahres umgesetzt werden muss, wird ein weiterer Schritt in Richtung Jugendmedienschutz umgesetzt.“ Damit werden auch Streaming-Plattformen stärker in die Verantwortung genommen. Dennoch besteht auch von seiner Seite der Wunsch nach einer Anpassung der Gesetze, damit die „Regulierung am Zug der Zeit ist“.

Eltern sind oft verunsichert
Dass der derzeitige Jugendmedienschutz nicht im Chaos versinkt, ist auch die Ansicht von Martin Drechsler. „Wir sind bezüglich Regulierung bei den digitalen Medien schon sehr viel weiter vorangekommen, als wir es bei den analogen Medien je waren. Jedoch gibt es bei den Eltern ein großes Wissensdefizit. Daran müssen wir arbeiten“. Ein Ergebnis, das auch durch die Studie zum „Medien-Index“ bestätigt wurde.

Von einem Wissensdefizit spricht auch Prof. Dr. Claudia Wegener, die die elterliche Kontrolle zwischen totaler Hilflosigkeit, überbordender Kontrolle und Laissez-faire einstuft. Schuld an dieser Misere sei unter anderem die Uneinheitlichkeit der Alterskennzeichnungen bei beispielsweise „Funk“ und „YouTube“. Hier müsse dringend unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen nachgebessert werden. Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften käme ebenfalls eine wichtige Rolle beim Jugendschutz zu; auch sie benötigen Unterstützung und Angebote für die Medienbildung.

Sabine Frank bestätigt die Unsicherheit von Seiten der Erziehungsberechtigten. Auch sie spricht sich für mehr Klarheit und Transparenz aus, um die etlichen Handlungsoptionen, die es bereits gibt, wahrnehmen zu können. Der Forderung, die Anbieter noch stärker in die Pflicht zunehmen, nimmt Google derzeit auch in der Unterstützung des Projekts „#Nicht egal“ wahr, welches von YouTube und Partnern der Zivilgesellschaft initiiert wurde. In diesem Projekt geht es um Respekt und Toleranz.

Obwohl die Vermittlung von Medienkompetenz nicht zur Kernaufgabe von Technologiekonzernen zähle, unterstützt Google bereits viele medienpädagogische Projekte und Workshops, an denen bereits 160.000 Schülerinnen und Schüler teilgenommen haben. Aufgrund ihrer Verantwortlichkeit sei ebenso „YouTubeKids“ entstanden, um Kindern einen sichereren Internetzugang zu ermöglichen.

Als ihre Kernaufgabe sieht Google allerdings die Entwicklung „guter, technischer Lösungen für einen umfassenden Jugendmedienschutz“, so Frank. All diese Bestrebungen sind Dr. Wolfgang Kreißig allerdings noch nicht genug. Er fordert von den Anbietern weitere Investitionen und technische Lösungen. Altersverifikationssysteme (AVS) seien zwar „ein bisschen unsexy“, aber sofern es keine anderen Alternativen gäbe, müsse auch Google diese zur Anwendung bringen. Transparenz, Orientierung und Verlässlichkeit bleiben neben der bereits gut funktionierenden Co-Regulierung wichtige Säulen des Jugendmedienschutzes, so Kreißig. Herausgefordert ist nun der Gesetzesgeber, der klare Vorgaben schaffen müsse.

Weitere Informationen:
Technischer Jugendmedienschutz

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