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#MCB19: Medien, Manipulation & Microtargeting


Die Bedeutung von Intermediären für die Meinungsbildung steigt stetig an, weil diese in die Informations- und Kommunikationspraktiken vielschichtig eingebunden sind. So sind sie, allen voran Google, aber auch Facebook und YouTube, wesentlicher Teil der Informationssuche und Wissensvermittlung und können die Wahrnehmung von gesellschaftlichen Debatten, Deutung und Gewichtung von Themen, entscheidend beeinflussen. Dies ist auch im Zusammenhang mit politischer Meinungsbildung und demokratischen Entscheidungsprozessen relevant. Bereits die US-Wahlen zeigten die Bedeutung sozialer Medien für Debatten: Der Datenskandal um Cambridge Analytics brachte das Ausmaß neuer, subtiler Manipulationsmöglichkeiten zu Tage.

Zukunft des Wahlkampfes: Nicht ohne Digitales
Zwar spielen in Deutschland die klassischen Medien, allen voran das Fernsehen, nach wie vor eine entscheidende Rolle als Informationsmedium. Allerdings nimmt die Bedeutung des Internets von Jahr zu Jahr zu. Die Analyse der Bundestagswahl 2017 ergab, dass ein Wahlkampf auch hierzulande nicht mehr ohne das Digitale gewonnen werden kann. Und so nutzen die Parteien das Angebot auch. Eine aktuelle Forsa-Umfrage ergab, dass die überwiegende Mehrheit (89%) derjenigen, die sich mittels Social Media über Wahlen und Wahlkämpfe informiert, dort bereits Wahlwerbung gesehen haben. Mehr als die Hälfte (57%) davon hat hierbei irreführende Aussagen wahrgenommen, welche geeignet waren, die politische Meinung bzw. Wahlentscheidung zu manipulieren. Und knapp die Hälfte (44%) meint, dass die Wahlwerbung auf ihre politische Einstellung zugeschnitten, also personalisiert, gewesen sei.

Wahlwerbung im Internet: Manipulation möglich
Ob über Googles und YouTubes Suchergebnisse oder Facebooks Newsfeed – die digitalen Angebote sind für Werbetreibende im Vergleich zu analogen Medien, wie Rundfunk und Presse, geradezu ein Paradies. Die Verfügbarkeit von Unmengen von Daten über einzelne User und psychometrische Verknüpfungen macht eine passgenaue politische Ansprache möglich. Das kann bei demokratischen Entscheidungsprozessen, wie demokratischen Wahlen, das Zünglein an der Waage sein. So wird wissenschaftlich noch darüber diskutiert, dass Suchergebnisse, wie nach dem von Robert Epstein beschriebenen „Search Engine Manipulation Effect“, zielgerichtet manipuliert ein bestimmtes intendiertes Nutzerverhalten bewirken können. Dieser Effekt könnte dann aber nicht nur im Hinblick auf Produkte, sondern auh bei politischen Themen genutzt werden, wenn Suchergebnisse zu politischen Themen manipuliert würden, um eine gewünschte Meinungsänderung in Bezug auf Einzelthemen als auch beim Wahlverhalten insgesamt zu erreichen. Dieses Szenario muss überprüft und gerade im äußerst sensiblen Bereich demokratischer Entscheidungsprozesse zumindest mitbedacht werden.

Wahlrechtsgrundsatz: Freie Wahlen
Angesichts dieser Möglichkeiten scheint das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts deutlich in die Jahre gekommen. Wie aber verteidigen wir unsere Wahlrechtsgrundsätze? Wie gehen wir um mit dem Grundsatz der freien Wahlen, der u. a. besagt, dass niemand in seiner Wahl durch unzulässige Mittel beeinflusst werden darf und das Prinzip der Chancengleichheit beachtet werden muss?

In der analogen Welt wurden diese Grundsätze einfachgesetzlich gesichert: Für Rundfunk und Presse bis hin zu Post und Wahlplakaten im öffentlichen Raum ist heute bis ins Detail reguliert, wer, wann, wo und wieviel Wahlwerbung schalten darf. Doch im Digitalen klafft eine bemerkenswerte Regulierungslücke. Die größten sozialen Plattformen haben zwar kurz vor den Europawahlen auf den politischen Druck reagiert und sich eigene, teilweise voneinander abweichende Regelungen gegeben. Aber reicht eine solche Selbstverpflichtung? Schon Facebook bezweifelt das und fordert Regulierung. Hier besteht weiterhin gesetzlicher Handlungsbedarf.

MCB19: Facebook-Studie zu politischer Wahlwerbung
Das bestätigt auch Prof. Dr. Simon Hegelich, Professor für Political Data Science an der TU München, der im Rahmen der MEDIA CONVENTION Berlin 2019 eine beauftragte Studie der Medienanstalt Berlin-Brandenburg sowie der Landesanstalt für Medien NRW, der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz zu Microtargeting in Deutschland und Europa präsentierte. Hegelich begrüßte zwar grundsätzlich die Selbstregulierungsbemühungen der Plattformen, sah aber dennoch Nachbesserungsbedarf. Allerdings sei auch davon abzuraten, unbegründet Ängste bei den Bürgerinnen und Bürgern zu schüren – denn bislang fehle es dazu an belastbaren Daten.

Gesetzliche Definition politischer Werbung nötig
Seine erste vorsichtige Erkenntnis aus der laufenden Studie: Bezahlte politische Werbung sei vor allem im Vergleich zu den USA noch eher weniger erfolgt. Auch für das gezielte Microtargeting gäbe es bislang noch nicht ausreichend Hinweise. So gäbe es zwar Targeting, dies fände aber eher in großen demographischen Kategorien, wie Geschlecht und Alter, statt. Allerdings bemängelte Hegelich die Intransparenz der Methodik von Facebook. So sei überhaupt nicht klar, wie und nach welchen Kriterien politische Werbung identifiziert werde. Unklar auch, wie es mit „false negatives“ aussieht, d. h. wieviel politische Werbung Facebook „durch die Lappen geht“. Sein Credo daher: Es muss gesetzlich definiert werden, was überhaupt unter politische Werbung fallen soll. Interessant findet er zudem, wie der Effekt von „politischer Beeinflussung“ durch „normale Posts“ aussieht. Diese Fragen wird die Studie genauer untersuchen und nach der Europawahl abschließende Erkenntnisse veröffentlichen.

Meinungen dürfen nicht erkauft werden
Das grundsätzliche Ziel der Regulierung im analogen Bereich kann jedenfalls auch in digitalen Zeiten weiterhin Geltung beanspruchen: Priorität hat einerseits die Sicherung pluralistischer Meinungsbildung, andererseits muss verhindert werden, dass sich einzelne Gruppierungen Meinungen erkaufen und Wahlergebnisse gezielt in ihrem Sinne manipulieren können. Zweifelhaft ist vor diesem Hintergrund, ob allein Transparenz, wie es die Plattformen sich nun auferlegt haben, ausreiche. Denn auch Transparenz kann nicht zwingend sicher eine manipulative Wirkung verhindern. Des Weiteren scheint es angesichts der klaren Regulierungsvorgaben im analogen Bereich erstrebenswert, auch im Digitalen einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen für bezahlte politische Werbung zu schaffen. Dazu gehört allen voran die auch von Hegelich genannte Definition, was unter „politischer Werbung“ subsumiert werden soll.

Regulierungsgrundsätze ins Digitale übersetzen
Demokratische Meinungsbildungsprozesse müssen erhalten bleiben. Gleichzeitig darf eine lebendige Kommunikation im Netz nicht durch Überregulierung gestört werden. Mit Blick auf die bestehenden Regeln im analogen Bereich sollte daher versucht werden, die dahinterstehende Intention in die digitale Welt zu übersetzen. Ist es damit schon getan? Manipulationsversuche über soziale Medien finden ständig neue, ausgefeilte Wege. Die Beeinflussung wird immer subtiler. Wir müssen daher diskutieren, wie wir mit Desinformationskampagnen, schädlichen Bot-Armeen, hybriden Bedrohungen und dem gezielten Framing von Ereignissen umgehen wollen. Was machen wir mit manipulativen Postings von vermeintlich „normalen Bürgern“, mit „issue-ads“, die Themen in bestimmter Weise besetzen und lenken wollen?

Politik nach dem Algorithmus von Facebook
Simon Hegelich hat eine weitere spannende Frage aufgeworfen:  Wenn Likes-klickende Politiker immer mehr dem Kanon der sozialen Medien unterfallen, muss die Gesellschaft aufpassen, dass sie nicht eine Politik bekommt, die sich nach dem Algorithmus von Facebook richtet? Die Debatte, was das bedeutet, muss noch geführt werden.

Eine weitergehende Übersicht zu der Regulierung/Selbstregulierung im analogen, wie im digitalen Bereich, sowie Vorschläge politischer Lösungen können Sie im White Book des Media Policy Labs der mabb nachlesen.

Das MCB19-Panel „Medien, Manipulation und Microtargeting. Wie Social Media den Wahlkampf mit politischer Werbung dominiert.“ unter anderem mit der Keynote von Prof. Dr. Simon Hegelich und einer anschließenden Paneldiskussion mit Hegelich, Semjon Rens (Facebook), Manon Metz (DIRK METZ Kommunikation), Tabea Wilke (Botswatch) und mabb-Direktorin Dr. Anja Zimmer zu den Fragen, welche Manipulationsmöglichkeiten im Hinblick auf demokratische Entscheidungsprozesse das Netz heute möglich macht und welche Lösungen es braucht, ist im YouTube-Channel von ALEX Berlin verfügbar.

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