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Regeln für analoge Kabelkanalbelegung im Land Brandenburg aktualisiert

Mit einem so genannten „Spielraumbeschluss“ räumt der Medienrat der mabb Kabelnetzbetreibern die Möglichkeit ein, die Belegung von Kanalplätzen im analogen Kabelnetz im Land Brandenburg selbst vorzunehmen. Durch diese Entscheidung – Paragraph § 41 Abs. 1 S. 2 des Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg (MStV) berechtigt den Medienrat dazu – gibt die mabb den Kabelnetzbetreibern einen Gestaltungsrahmen für die Belegung ihrer analogen Netze. Die Betreiber sind dabei selbstverständlich an alle rechtlichen Vorgaben gebunden. Beachten sie diese nicht, greift die mabb ein.

Richtlinien für die Kanalbelegung

Bei der Kanalbelegung müssen die Kabelnetzbetreiber vor allem zwei Dinge beachten:

Zum einen sollen die so genannten „Must-Carry-Programme“ in allen Kabelnetzen empfangbar sein. In Brandenburg sind das die Fernsehprogramme von ARD-Das Erste, ZDF, rbb-Brandenburg, arte, 3sat, Phoenix, Ki.Ka, die Landes-, Regional- und Lokal-Programme im jeweils bestimmten Verbreitungsgebiet sowie offene Kanäle oder Mischkanäle, sofern sie vom mabb-Medienrat für die Verbreitung in den Kabelnetzen des Landes Brandenburg bestimmt wurden.

Zum anderen müssen die weiteren Kanäle der Kabelnetze nach den folgenden Vielfaltskriterien belegt werden:

  1. Beitrag des jeweiligen Rundfunkprogramms zur Vielfalt der in der Kabelanlage enthaltenen Rundfunkprogramme
  2. Nachfrage der Zuschauer nach dem Programm
  3. Lokaler Bezug des Programms

Betreiber von Kabelanlagen können diese Regeln selbst anwenden, müssen ihre jeweiligen Belegungslisten aber der mabb mitteilen. Sollte die Belegung gegen die „Must-Carry“- oder Vielfaltsvorschriften verstoßen, fordert die mabb eine Änderung oder gibt eine Belegung vor.

Hintergrund des „Spielraumbeschlusses“

Das Kabel ist der letzte Übertragungsweg, der neben dem digitalen Programmangebot auch noch analoge Fernsehprogramme überträgt. 21% der Brandenburger Kabelhaushalte nutzt diese Möglichkeit (Funkanalyse Brandenburg 2015).

Bis zur geplanten vollständigen Abschaltung des analogen Kabelfernsehens im Jahr 2018, werden Netzbetreiber die Anzahl der analogen Kanäle, die noch über Kabel verbreitet werden, Stück für Stück reduzieren und die dadurch frei werdenden Kapazitäten für die Verbreitung digitaler Angebote nutzen.

Durch den „Spielraumbeschluss“ stellt der Medienrat sicher, dass auch bei weniger werdenden analogen Programmangeboten mindestens die „Must-Carry-Programme“ empfangen und bei der weiteren Belegung Vielfaltskriterien berücksichtigt werden.

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