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Verstoß gegen die Impressumspflicht: mabb-Medienrat verhängt Bußgeld

Der mabb-Medienrat hat beschlossen, eine Geldbuße gegen eine Instagram-Influencerin zu verhängen. Die Anbieterin hat auch nach Hinweis- und Anhörungsschreiben der mabb kein Impressum angegeben. Damit verstößt sie gegen die Impressumspflicht. Der Instagram-Account der Influencerin hat derzeit 2,5 Millionen Abonnentinnen und Abonnenten und wird gewerblich genutzt.

Grundsätzlich müssen Anbieterinnen und Anbieter von Telemedien Impressumsangaben bereitstellen, sofern das Angebot nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Das gilt auch für Instagram-Profile oder TikTok-Accounts.

Weitere Informationen zur Impressumspflicht sind hier verfügbar.

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