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die medienanstalten

14 Landesmedienanstalten sind in Deutschland für die Zulassung privater Rundfunkveranstalter und für die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die privaten Programme zuständig. Die meisten Programme (im Fernsehen, im Radio und im Internet sowieso) sind deutschlandweit zu empfangen. Damit die Programmregulierung einheitlich geregelt ist, alle Veranstalter gleich behandelt werden und die grundlegenden Entscheidungen besser durchgesetzt werden können, arbeiten die Landesmedienanstalten in folgenden Gremien und Kommissionen zusammen:

Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)

In der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter privater Rundfunkveranstalter, der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des digitalen Rundfunks bearbeitet. Das heißt, die Kommission entscheidet zentral über Zulassungsanträge privater TV- und Radioveranstalter, die ihr Programm bundesweit ausstrahlen möchten. Darüber hinaus beurteilt sie mögliche Verstöße gegen die Programmgrundsätze oder die Werbung- und Sponsoringregeln. Die Beschlüsse der ZAK werden von den jeweils zuständigen Landesmedienanstalten umgesetzt.

Die ZAK, wie auch die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Ein Direktor wird für die Amtszeit von 2 Jahren für den Kommissionsvorsitz gewählt. Dieser ist dann auch gleichzeitig Vorsitzender der DLM. Seit 1. Januar 2024 ist mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken Vorsitzende der ZAK und DLM.

In zwei Fachausschüssen werden die Entscheidungen der ZAK vorbereitet und Themen beraten, die für die DLM von Relevanz sind:

Fachausschuss 1 - Regulierung: Der Fachausschuss befasst sich mit den Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter. Koordiniert wird der Fachausschuss von Prof. Christian Krebs LL.M., Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt.

Fachausschuss 2 - Infrastruktur und Innovation: Der Fachausschuss behandelt sämtliche Themen der Digitalisierung des Rundfunks und der Entwicklung der Rundfunkübertragungswege Kabel, Satellit, Terrestrik und IPTV. Koordinator des Fachausschusses ist Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien.

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) fungiert als zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Fernsehen und Radio sowie im Internet. Ihre Beschlüsse werden von den jeweils zuständigen Landesmedienanstalten umgesetzt. Aufgabe der Kommission ist es, Kinder und Jugendliche vor negativen Medienerfahrungen zu schützen, indem sie Medienanbietern die rechtlichen Grenzen aufzeigt und von ihnen Selbstverantwortung einfordert. Rechtliche Grundlage ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Der KJM gehören neben vier Vertretern der für den Jugendschutz zuständigen Landesbehörden und zwei Vertretern der für den Jugendschutz zuständigen Bundesbehörden sechs Direktoren der Landesmedienanstalten an.

Aktuelle Mitglieder der KJM

Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) prüft die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen. Bei Zulassungsverfahren und Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse an Fernsehveranstaltern beurteilt die KEK, ob ein Unternehmen dadurch vorherrschende Meinungsmacht erlangt.

Die Kommission besteht aus sechs Sachverständigen des Rundfunk- und des Wirtschaftsrechts, die von den Ministerpräsidenten der Länder berufen werden und sechs Direktoren/Präsidenten der Landesmedienanstalten.

Aktuelle Mitglieder der KEK

Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) behandelt gemeinsame Angelegenheiten der Landesmedienanstalten außerhalb ihrer Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben und ist für die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf nationaler und internationaler Ebene zuständig. Sie unterhält den Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern, holt Gutachten zu Fragen ein, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind und beobachtet die Programmentwicklung.

Am 1. Januar 2024 hat mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken den Vorsitz für zwei Jahre übernommen.

Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)

Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) setzt sich aus den Vorsitzenden der Entscheidungsgremien der Landesmedienanstalten (Medienrat, Medienkommission, Versammlung etc.) zusammen. Sie trifft die Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen für drahtlose Übertragungskapazitäten an private Anbieter und bei der Belegung von Plattformen. Darüber hinaus berät die GVK über Angelegenheiten, die in der Medienpolitik und für die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten von Bedeutung sind. Das sind vor allem Fragen der Programmentwicklung und medienethische Standpunkte, wie beispielsweise zur Qualität privater Rundfunkinhalte mit Blick auf die Normen und Werte unserer Gesellschaft.

Die GVK wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Seit dem 1. Januar 2022 ist dies Albrecht Bähr, der Vorsitzende der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Sein Stellvertreter ist Martin Gorholt, Vorsitzender des mabb-Medienrates.

Gesamtkonferenz (GK)

Zweimal im Jahr kommen die Mitglieder der Direktorenkonferenz (DLM) und der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) zur Gesamtkonferenz (GK) zusammen. Sie beraten Fragen der Programmentwicklung des privaten Rundfunks und beschließen Angelegenheiten, die für das Duale Rundfunksystem von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind. Darüber hinaus ist sie in eventuellen Kompetenzkonflikten der Kommissionen für die nötigen Einigungsbemühungen zuständig. Außerdem beauftragt die GK eine Landesmedienanstalt mit der Geschäftsführung der 14 Landesmedienanstalten für die Dauer von jeweils zwei Jahren.


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