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Beanstandungen von Werbeverstößen bei überregionalen Fernsehveranstaltern

Beschlüsse des Medienrates vom 20. Juni 2008

Der Medienrat hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2008 mehrere Beanstandungen von Werbeverstößen in Programmen überregionaler, von der mabb zugelassener Fernsehveranstalter ausgesprochen:

Unterschreitung des Mindestabstandes im Schweizer Werbefenster von ProSieben

ProSieben hat am 7. November 2007 in seinem Schweizer Werbefenster drei Mal das nach Schweizer Recht strikt geltende Gebot verletzt, zwischen dem Ende eines Werbeblocks und dem Beginn des darauffolgenden Werbeblocks innerhalb einer Sendung einen Mindestabstand von 20 Minuten einzuhalten. Der Medienrat hat dies auf die entsprechende Mitteilung des schweizerischen BAKOM hin beanstandet und ProSieben aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen.

Werbeverstöße bei n-tv

Bei n-tv hat der Medienrat Werbeverstöße aus zwei gemeinsam mit allen anderen Landesmedienanstalten durchgeführten Schwerpunktuntersuchun­gen beanstandet:

  • Aus der Untersuchung im September 2007 wurden drei Ausstrahlungen von Beiträgen unter dem Label „Toyota Green Design“ als Verstoß gegen das Trennungsgebot und das Schleichwerbeverbot beanstandet. Toyota war als Sponsor von Beiträgen aufgetreten, deren Produktion Toyota im Rahmen einer Imagekampagne selbst in Auftrag gegeben hatte.
  • Aus der Untersuchung im Dezember 2007 wurden drei Schleich­werbeverstöße in Ratgebersendungen bei n-tv (zweimal „n-tv Motor“, einmal „n-tv deluxe“) beanstandet. Die Verstöße betrafen die werbliche und alternativlose Darstellung eines Navigationsgerätes von „Blaupunkt“, der Automarke „Jeep“ im Rahmen eines Offroad-Trainings für Frauen sowie die Leistungen der Firma „Stockinger“ auf dem Gebiet der Produktion von Safes für Luxusbedürfnisse.

    Weiter wurde bei n-tv ein Schleichwerbeverstoß in der Sendung „Welt der Wunder“ vom 13. Mai 2007 beanstandet, auf den die mabb durch eine Zu­schauerbeschwerde aufmerksam geworden war und in der Nahrungsergänzungs­mittel der Firma „Juice Plus“ werblich und alternativlos dargestellt wurden.

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