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Ergebnisse der Beratungen des Medienrates vom 10. November 1997

Vereinbarungen mit der Deutschen Telekom AG zum Aufbau eines regionalen digitalen Playout- und Multiplex-Centers und zur befristeten Bereitstellung eines zusätzlichen Kanals für die analoge Übertragun

Vereinbarungen mit der Deutschen Telekom AG zum Aufbau eines regionalen digitalen Playout- und Multiplex-Centers und zur befristeten Bereitstellung eines zusätzlichen Kanals für die analoge Übertragung von „Phoenix“ 

Beginn der Verbreitung digitaler Programme im Rahmen des Versuchs zur Vorbereitung der breiten Einführung von Digital Video Broadcasting (DVB) in Berlin-Brandenburg 

Der Medienrat hat in seiner Sitzung am 10. November 1997 das Ergebnis intensiver Verhandlungen mit der Deutschen Telekom AG (DTAG) gebilligt. Damit sind bisher zwischen der MABB und der DTAG strittige Fragen beigelegt. Die Vereinbarung betrifft im wesentlichen folgende Punkte:  

    • Befristete Bereitstellung eines weiteren Kanals für die analoge Übertragung des Programms „Phoenix“, unter Berücksichtigung der Sondersituation des Berliner Netzes und der Förderung durch die MABB,
    • Durchführung eines Versuchs zur Vorbereitung der breiten Einführung von DVB im Kabel in Ergänzung des terrestrischen DVB-T-Projekts,
    • Belegung der 12 im Jahr 1998 von der Deutschen Telekom AG zur Verfügung gestellten digitalen Kanäle,
    • Aufbau der notwendigen Infrastruktur für ein regionales Playout- und Multiplex-Center bis März 1998, gefördert durch die MABB.

Nachdem in den wesentlichen Punkten eine Einigung erzielt worden ist, bedürfen noch wenige Einzelheiten der Präzisierung. Der Medienrat geht davon aus, daß dies in den nächsten Tagen erreicht wird. 
Damit kann der Versuch auf der Grundlage der Versuchsklausel des Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg und der vom Medienrat beschlossenen Rahmenbedingungen am 15. November 1997 beginnen. 

Die Belegung der Kanäle ist wie folgt vorgesehen: 
ARD zwei Kanäle, 
ZDF ein Kanal, 
Premiere ein Kanal,
DF1 vier Kanäle, 
Multithématiques ein Kanal.


Der Medienrat erwartet, daß die DTAG allen Veranstaltern chancengleiche Startbedingungen bieten wird. 
Die Belegung entspricht der von der Medienanstalt im Frühjahr dieses Jahres beschlossenen und damals von der DTAG angegriffenen Kanalbelegung; allerdings wird entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der Landesmedienanstalten das Kanalkontingent von DF1 von fünf auf vier Kanäle reduziert. 
Grundlage der Kanalbelegung durch DF1 und Premiere ist, daß beide Angebote wie bisher getrennt vermarktet werden, und daß auch eine Vermarktungskooperation unterlassen wird, solange nicht die erforderlichen kartell- und medienrechtlichen Genehmigungen vorliegen. 

Die zusätzliche regionale Infrastruktur wird folgende zusätzliche Nutzungen ermöglichen: 

    • Einen Kanal für regionale Angebote, einschl. innovativer Datendienste,
    • einen Kanal für ein der Berliner Nachfrage entsprechend zusammengestelltes Ausländerpaket,
    • einen Kanal für die digitale Übertragung von Programmen, die wegen des analogen Engpasses nicht verbreitet werden können,
    • durch Remultiplexing soll die Möglichkeit geschaffen werden, das Programmangebot auch auf den für überregionale Programme vorgesehenen Kanälen entsprechend der regionalen Nachfrage zusammenzustellen.

Die Deutsche Telekom AG und die MABB sind weiter überein gekommen, im Rahmen des Übergangs von der analogen zur digitalen Übertragung in den Kabelnetzen von Berlin und Brandenburg wegen der bundesweit einmaligen Situation des Berliner Kabelnetzes vorzusehen, daß in diesem Netz befristet auf das Jahr 1998 ein weiterer Kanal für die analoge Übertragung zur Verfügung gestellt wird, gefördert durch die MABB. Zur Kanalbelegung ist folgendes vorgesehen: 

    • Phoenix erhält den von der DTAG in Aussicht gestellten zusätzlichen Kanal ab 1. Januar 1998.
    • Phoenix wird in Aussicht gestellt, ab 1999 auf den derzeit von Premiere genutzten Sonderkanal 14 zu wechseln.
    • Premiere erhält für die Umstellung von der analogen zur digitalen Übertragung eine Übergangsfrist bis maximal Ende 1998. Premiere hat damit die Chance, im Berliner Netz als erstem vollständig auf digitale Übertragung umzustellen.

Zum Hintergrund der Entscheidungen des Medienrates:

Der Medienrat der MABB hatte bereits mit Beschluß vom 16. Dezember 1994 die Erprobung und Einführung von DVB in Berlin-Brandenburg beschlossen, und zwar nicht im Rahmen eines engen Demonstrationsprojekts, sondern zur Vorbereitung der breiten Einführung. 
Nach Anhörung der betroffenen Unternehmen hatte der Medienrat am 29. Januar 1996 eine Konzeption für die Nutzung der ausgeschriebenen digitalen Fernsehkanäle des Berliner Kabelnetzes der Deutschen Telekom AG beschlossen, zu deren Kernpunkten es gehörte, daß die Kanalbelegungsvorschriften neben den digitalen überregionalen Programmen sowohl regionalen Veranstaltern als auch denjenigen Veranstaltern Zugang eröffnen müßten, deren Programme wegen des Mangels an analogen Übertragungskanälen nicht im Berliner Kabelnetz verbreitet werden könnten, außerdem Programmen für ethnische Minderheiten in Berlin und Anbietern einzelner Programme. Auch neue Dienste und Angebotsformen wie Online- und Datendienste müßten ent-sprechend den Versuchszielen des § 47 Medienstaatsvertrag die Chance der Erprobung erhalten. 

Der Start des von der Medienanstalt beschlossenen Versuches hat sich immer wieder verzögert, auch nachdem der Medienrat beschlossen hatte, DF1 und Premiere sowie ARD, ZDF und Multithématiques Kanäle zuzuweisen. 

Erst nach der Einigung zwischen CLT/UFA und der Kirch-Gruppe über eine künftige Zusammenarbeit im Rahmen von Premiere und einer Einigung beider Unternehmen mit der Deutschen Telekom AG über Eckwerte der digitalen Kabelverbreitung wollte die DTAG kurzfristig die Kabelverbreitung von DF1 und Premiere aufnehmen, mit einem bundesweit einheitlichen Angebot. 

Der Medienrat hat dies nach der damals gegebenen Situation in Berlin-Brandenburg nicht zugelassen. Mangels bundesweiter Zulassung kam eine Verbreitung von DF1 und Premiere ebenso wie die der neuen digitalen Angebote von ARD und ZDF nur auf der Grundlage der Versuchsklausel des Medienstaatsvertrages in Betracht. Deren Voraussetzungen waren aber damals nicht erfüllt, da eine bundesein-heitliche Verbreitung keine Erprobung nach der Versuchsklausel des Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg sein kann. Außerdem wollte der Medienrat der neugebildeten Kommission zur Ermittlung in Konzentrationsfragen (KEK) Gelegenheit geben, zur Frage einer präjudizierenden Wirkung auf die noch ausstehende Prüfung im Rahmen der bundesweiten Zulassung von Premiere (neu) Stellung zu nehmen. 

DF1 und Premiere (alt) haben in der Zwischenzeit zugesagt, daß sie ihre Programme getrennt vermarkten werden und daß sie auch Vermarktungskooperationen nicht ohne eine kartellrechtliche Zustimmung eingehen würden. Der Einsatz eines einheitlichen Decoders entspreche den auch von der Medienanstalt verfolgten Zielsetzungen, daß mit einer Set-Top-Box das gesamte Programm empfangen werden könne. 

Mit der Deutschen Telekom AG wurde Einvernehmen erzielt, eine Vereinbarung über den bedarfsgerechten Übergang von der analogen zur digitalen Übertragung in den Kabelnetzen in Ber-lin und Brandenburg abzuschließen. Neben der Frage der befristeten Nutzung eines weiteren Kanals für analoge Übertragung ist Gegenstand dieser Vereinbarung der Aufbau der digitalen regionalen Infrastruktur, so daß eine den Versuchsbedingungen entsprechende Kanalbelegung erfolgen kann. 

Die DTAG baut danach mit Förderung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg eine Playout- und Multiplex-Infrastruktur auf 

    • für einen Kanal mit regionalen Inhalten, 
    • für einen Kanal mit Programmen für ausländische Minderheiten 
    • für einen weiteren Kanal für die digitale Verbreitung von Programmen, die wegen Engpasses nicht analog übertragen werden können, 
    • Remultiplexing-Infrastruktur für zwei der für überregionale Programme genutzte Kanäle.
    • Im Rahmen des Versuchs sollen Erkenntnisse über folgende Fragen erzielt werden:
    • Mögliche Störungen bei der Übertragung der Kanäle und daraus zu ziehende Folgerungen bei der Kanalbelegung, 
    • die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen regionaler Strukturen für digitales Kabelfernsehen, 
    • die Erfahrungen mit regionalem Remultiplexing (Neuzusammenstellung des überregionalen Angebotes nach der regionalen Nachfrage ggf. unter Zuführung regionaler Datenströme), 
    • der digitalen Übertragung von Programmen, die wegen des Engpasses an analogen Kanälen nicht analog übertragen werden können, 
    • Datenrundfunk für das Endgerät PC.

Dieser Versuch ergänzt den bereits mit der Deutschen Telekom AG vereinbarten Versuch zur Erprobung und Einführung der terrestrischen Übertragung von DVB, der zur Internationalen Funkausstellung Berlin 1997 begonnen hat. 
Sofern noch einige der Deutschen Telekom AG gegenüber näher bezeichnete Präzisierungen durch die DTAG akzeptiert werden, sind die Versuchsbedingungen des Medienrates erfüllt. 

Nach eingehender Prüfung aller Gesichtspunkte sieht der Medienrat in einer Kabelverbreitung von DF1 und Premiere auf der Grundlage getrennter Veranstaltung und Vermarktung keine Vorwegnahme der noch ausstehenden kartellrechtlichen und medienrechtlichen Entscheidungen über die Zusammenarbeit von CLT/UFA und der Kirch-Gruppe; weder die KEK noch die zuständigen Kartellbehörden sind gehindert, den Zusammenschluß nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu genehmigen. 

Für den Medienrat waren dabei insbesondere folgende Gesichtspunkte von Bedeutung: 

DF1 und Premiere werden bereits seit längerem über Satellit bundesweit verbreitet, ohne daß dies bisher zu einer gravierenden Veränderung des Marktes geführt hätte. 

Die zusätzliche Verbreitung im Kabel wird, solange Premiere sowohl in analoger als auch in di-gitaler Form und getrennt von DF1 vermarktet wird, ebenfalls von begrenzter Bedeutung sein, da ein großer Teil der potentiellen Kunden auf klare Verhältnisse warten wird. 

Das Problem einer möglicherweise präjudizierenden Wirkung in der Zusammenarbeit von Kirch und Bertelsmann entsteht nicht durch die in den nächsten Monaten begründeten digitalen Abon-nements, die bei einer Ablehnung der Zusammenarbeit entweder getrennt fortgeführt, oder die, wenn Premiere und DF1 keine erweiterte Zulassung für digitales Fernsehen erhalten, beendet werden müßten, was beide Unternehmen akzeptieren. 

In dem Kabelversuch in Berlin-Brandenburg wird im wesentlichen das durchgeführt, was der Medienrat zugelassen hatte, bevor eine Zusammenarbeit von Premiere und DF1 in Aussicht genommen wurde. Der Versuch hat seinen Sinn und seine Berechtigung darin, zusätzliche Erkenntnisse für eine Regulierung zu gewinnen, mit denen der chancengleiche Zugang anderer Veranstalter gesichert werden kann. 

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