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mabb-Medienrat begrüßt Vorreiterrolle Brandenburgs bei der Förderung des Lokaljournalismus

Berlin, 29. Januar 2020. Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) begrüßt die Verabschiedung des neuen Medienstaatsvertrags durch die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder als einen wichtigen Schritt in Richtung einer zeitgemäßen Medienordnung. Gleichzeitig bedauert das Gremium, dass sich die Länder nicht auf eine Regelung einigen konnten, die auch die Förderung lokaljournalistischer Angebote privater Medienanbieter aus Rundfunkmitteln ermöglicht. Umso wichtiger ist es aus Sicht des Medienrats, dass es gelungen ist, eine Förderung lokaljournalistischer Angebote aus Landesmitteln im Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien zu verankern. „Dass die neue Brandenburger Landesregierung darüber hinaus bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat, schon ab 2020 Mittel für die Förderung lokaljournalistischer Inhalte bereitzustellen, verdeutlicht noch einmal die Vorreiterrolle, die das Land hier einnimmt“, so Prof. Dr. Hansjürgen Rosenbauer, Vorsitzender des Medienrats.

Lokale Medien fördern – Vielfalt und Demokratie fördern
Lokale Medien sind notwendig für eine starke Demokratie. Sie sind wichtig für die Meinungsbildung und fördern den politischen Diskurs. Vor diesem Hintergrund hat der mabb-Medienrat Mitte 2017 ein Positionspapier zur Förderung von Lokaljournalismus veröffentlicht. In diesem wurden erste Grundzüge eines „Berlin-Brandenburgischen Fördermodells“ dargestellt, das eine medienübergreifende Förderung vorsieht. Der Brandenburger Landtag hat sich ebenfalls für die Stärkung und Förderung lokaljournalistischer Angebote ausgesprochen. Dieses gemeinsame Ziel hat Eingang in den neuen Medienstaatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg und in den Koalitionsvertrag der neuen brandenburgischen Landesregierung gefunden.

Die mabb hat demnach seit Oktober 2019 die neue Aufgabe, lokaljournalistische Angebote von Rundfunkveranstaltern, Telemedienanbietern und Anbietergemeinschaften zu fördern, soweit sie hierfür Landeshaushaltsmittel oder Mittel Dritter zur eigenverantwortlichen Verwendung erhält. Die neue Brandenburger Regierungskoalition will hierfür im Landeshaushalt 1,5 Millionen Euro jährlich für die Förderung zur Verfügung stellen.

Verfassungsrechtlich muss die Förderung so ausgestaltet sein, dass sie staatsfern ist, also insbesondere kein Einfluss auf Angebote und Inhalte genommen wird und kein erheblicher Eingriff in den publizistischen Wettbewerb erfolgt. In Vorbereitung auf eine Förderung lokaljournalistischer Angebote hat die mabb in diesem Jahr eine Bestandaufnahme aller lokalen Informationsangebote auf Ebene der Brandenburger Landkreise und der kreisfreien Städte vorgenommen. Zudem wurde ein wissenschaftliches Gutachten beauftragt, in dem unter anderem bereits bestehende Förderprogramme auf ihre Anwendbarkeit in Brandenburg untersucht werden.

Auf dieser Grundlage erarbeiten der Medienrat und die mabb aktuell eine Satzung, in der die Grundzüge der Förderung lokaljournalistischer Angebote festgelegt werden.

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