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Neuer Medienrat für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg gewählt

Hansjürgen Rosenbauer übernimmt den Vorsitz des Gremiums der Zweiländeranstalt. Konstituierende Sitzung am 23. Januar 2015.

Berlin, 17. Dezember 2014. Der neue Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ist vollständig: Mit Dr. Ursula Weidenfeld ist heute das siebte Mitglied des Gremiums der Zweiländeranstalt von den Parlamentariern des Brandenburger Landtags gewählt worden. Am 11. Dezember 2014 hatte das Abgeordnetenhaus von Berlin Hansjürgen Rosenbauer mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit als Vorsitzenden des mabb-Medienrats bestätigt. Gabriele Wiechatzek und Markus Beckedahl wurden wiedergewählt. Neu im Gremium der mabb ist Rechtsanwältin Karin Schubert, die von 2002 bis 2006 auch Justizsenatorin von Berlin war. Bereits im Juni hatte der brandenburgische Landtag Hansjürgen Rosenbauer zum Vorsitzenden gewählt und Bärbel-Romanowski-Sühl in ihrem Amt bestätigt. Als weiteres aus Brandenburg entsendetes Mitglied wurde Stephan Goericke gewählt, der unter anderem von 1998 bis 2000 als Pressesprecher für die CDU Brandenburg tätig war.

Die konstituierende Sitzung des Medienrats findet am Freitag, den 23. Januar 2015 in der Medienanstalt statt. Mit der Neukonstituierung scheiden Prof. Dr. Jutta Limbach, die das Gremium seit 2009 geleitet hat, Hannelore Steer und Dr. Wolfram Weimer aus dem Medienrat aus. Mit den Entscheidungen der Länderparlamente steht nun auch der Suche nach einer Nachfolgerin bzw. einem Nachfolger für mabb-Direktor Dr. Hans Hege nichts mehr im Wege. Der ab Ende Januar amtierende Medienrat wählt im Rahmen eines Auswahlverfahrens eine neue Direktorin bzw. einen neuen Direktor aus den 22 Bewerbungen aus, die der Medienanstalt vorliegen. Beworben haben sich zwölf Männer und zehn Frauen.

Über die Aufgaben des Medienrats der mabb

Der Medienrat der mabb besteht aus sieben ehrenamtlich tätigen, unabhängigen Mitgliedern. Je drei von ihnen werden vom Brandenburger Landtag und vom Abgeordnetenhaus Berlin jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Vorsitzende des Medienrats braucht die Zustimmung von zweidrittel der gesetzlichen Mitgliederzahl beider Länderparlamente. Aus seiner Mitte wählt der Medienrat einen stellvertretenden Vorsitzenden. Entweder der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Medienrats muss die Befähigung zum Richteramt haben. Der Medienrat tagt in nicht-öffentlichen Sitzungen. Er nimmt die Aufgaben der Medienanstalt wahr, die nicht dem Direktor übertragen wurden. Beispielsweise vergibt der Medienrat die Sendelizenzen, teilt die Frequenzen zu und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Über die mabb

Die mabb ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Ihre Regulierungsaufgaben (Lizenzierung und Aufsicht über private Rundfunkprogramme, Nutzung von Rundfunkfrequenzen, Zugang zu digitalen Plattformen) nimmt sie bei bundesweiten Veranstaltern und Plattformen zusammen mit den gemeinsamen Organen der Medienanstalten der Länder wahr. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag fördert die mabb in Berlin und Brandenburg Medienkompetenz und -ausbildung sowie Projekte für neue Übertragungstechniken. Der Erfüllung dieser Aufgaben dienen als Einrichtungen in Trägerschaft der mabb ALEX Offener Kanal Berlin und das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ).

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