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Medienrat beendet Verfahren um die Ausstrahlung des Films „Der Soldat James Ryan“

Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und ProSieben haben sich geeinigt, die Verfahren um die Ausstrahlung des Films „Der Soldat James Ryan“ zu beenden.

ProSieben hatte am 5. Januar 2003 eine Schnittfassung des Films „Der Soldat James Ryan“ um 20.15 Uhr ausgestrahlt. Der Film hat eine Alterfreigabe ab 16 Jahren und hätte nicht vor 22.00 Uhr gesendet werden dürfen. Eine frühere Ausstrahlung wäre nur dann zulässig gewesen, wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden wäre. Dies war zur Ausstrahlung am 5. Januar 2003 nicht der Fall.

Der Medienrat hat beschlossen, die Ausstrahlung ohne Ausnahmegenehmigung förmlich zu beanstanden. Die ProSiebenSAT.1 Media AG wird die förmliche Beanstandung akzeptieren und den Film nicht nochmals zu einem Zeitpunkt ausstrahlen, für den keine unstreitige Genehmigung vorliegt. Vielmehr soll eine einvernehmliche Lösung zwischen der Freiwilligen Selbstkontrolle, der KJM und ProSieben unter Beteiligung der mabb herbeigeführt werden. Von einer Verfolgung als Ordnungswidrigkeit hat der Medienrat abgesehen, nachdem die Verantwortlichen der ProSiebenSAT.1 Media AG gegenüber der mabb klargestellt hatten, dass es nie ihre Absicht gewesen sei, mutwillig eine Konfrontation mit der mabb in ihrer Verantwortung für den Jugendschutz herbeiführen zu wollen, und ihre Bereitschaft verbindlich erklärt hatten, ihre gesellschaftspolitische Verantwortung für den Jugendschutz durch einen aktiven Beitrag erheblichen Umfangs zu dokumentieren: • Als vorrangige Maßnahme wurde bereits die Veranstaltung eines hochrangigen Symposium durch die ProSiebenSAT.1 Media AG vereinbart, dessen Konzeption und Durchführung mit der mabb abgestimmt werden wird. In diesem Symposium wird es um die Problematik der Darstellung von Krieg in fiktionalen und non-fiktionalen Programmen gehen. Über diese Veranstaltung wird ausführlich in den Programmen der Sendergruppe, vor allem in N24, aber auch in den Nachrichten von ProSieben und SAT.1, berichtet werden. • Die ProSiebenSat.1 Media AG wird weiter in Abstimmung mit der mabb in erheblichem Umfang zusätzliche medienpädagogische Maßnahmen unterstützen. In diesen Maßnahmen sieht der Medienrat einen geeigneten Beitrag zu einer zukunftsorientierten Aufarbeitung jugendschutzrelevanter Probleme, die eine förmliche Verfolgung des „Ryan-Verfahrens“ über die förmliche Beanstandung hinaus als Ordnungswidrigkeit entbehrlich macht.

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