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Start der 2. Förderrunde: Nicht-kommerzielle Berliner Lokalradios können 
bis 26. Februar 2021 ihre Anträge bei der mabb einreichen

Berlin, 27. Januar 2021. Nachdem der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) im November 2020 die technische Förderung von fünf nicht-kommerziellen Lokalradios beschlossen hat, startet nun die zweite Förderrunde für nicht-kommerzielle Anbieter in der Hauptstadt. „Wir danken dem Land Berlin für die dafür zur Verfügung gestellten Mittel und freuen uns, dass wir die Unterstützung der nicht-kommerziellen Lokalradios in der Hauptstadt so umfangreich fortsetzen können", so mabb-Direktorin Dr. Anja Zimmer.

Förderanträge können bis zum 26. Februar 2021 gestellt werden
Nicht-kommerzielle lokale Hörfunkveranstalter aus Berlin können ab sofort eine Förderung bei der mabb beantragen. Voraussetzung ist, dass sie ein werbefreies Programm ohne Gewinnerzielungsabsicht mit regelmäßigen lokalen und regionalen Informationen für die Hauptstadt anbieten. Förderfähig sind dabei Aufwendungen für die technische Infrastruktur und die Programmverbreitung auf einem einfachen technischen Standard.

Anträge können bis zum 26. Februar 2021, 12:00 Uhr bei der mabb eingereicht werden. Die vollständige Ausschreibung und die Antragsformulare sind auf der Webseite der mabb abrufbar.

Die Satzung zur Förderung der technischen Infrastruktur und der Programmverbreitung für nicht-kommerzielle lokale Hörfunkveranstalter in Berlin und Brandenburg (NKL-Fördersatzung) steht im Download-Center zur Verfügung.

Weitere Informationen
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