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Vergabeentscheidungen für Radio Paradiso und Radio B2

Der Medienrat hat in seiner heutigen Sitzung Radio Paradiso für die UKW-Hör­funkfrequenz 98,2 MHz in Berlin einschließlich der drei Brandenburger Frequenzen ausgewählt. Nachdem Radio Paradiso erfolgreich gegen die Vergabe dieser Frequen­zen an Radio B2 geklagt hatte, hatte der Medienrat über die beiden noch im Ver­fahren verbliebenen Anträge von Radio B2 und Radio Paradiso neu zu entscheiden.

Radio Paradiso hatte sich mit einem Programmkonzept beworben, das einen stärkeren christlichen Anteil und eine entsprechende personelle Verstärkung vorsieht. Frühere vom Medienrat kritisierte Defizite im Programm sollten auf diese Weise behoben werden. Mit der Vergabe sieht der Medienrat nunmehr die Chance, den Ansatz eines privaten christlichen Radios in Berlin und Brandenburg zu erhalten und auszubauen.

Voraussetzung für die Ausstellung der Sendeerlaubnis ist, dass Radio Paradiso den Verzicht auf die für die UKW-Hörfunkfrequenz 106,0 MHz erteilte Sendeerlaubnis erklärt und die Klage gegen die Sendeerlaubnis von JazzRadio zurücknimmt. Die Sendeerlaubnis wird auf zunächst zwei Jahre befristet, um die Umsetzung der programmlichen Zusagen zeitnah überprüfen zu können.

Für die durch die Auswahl von Radio Paradiso freiwerdende UKW-Hörfunk­frequenz 106,0 MHz hat der Medienrat Radio B2 ausgewählt, das diese Frequenz derzeit übergangsweise nutzt. Diese Auswahl war zwischen den noch im Verfahren verbliebenen Antragstellern Radio Paloma und Radio B2 zu treffen. Er hat dabei insbesondere den Vielfaltsbeitrag gewürdigt, den Radio B2 durch seine journalistisch geprägte Berichterstattung aus Berlin und Brandenburg erwarten lässt.

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